Der Kandidierenden-Check
Fragen zur geänderten Förderrichtlinie
Bereits am 31.01.2022 haben wir uns mit verschiedenen Fragen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge an uns damals bekannte Landtagskandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis 126 und 127 gewandt. Mit dem Beschuss der Landesregierung zur Änderung der Förderrichtlinie (Plenarsitzung 24.03.2022) ergeben sich nun weitere Fragen.
Bis heute ist die beabsichtigte Änderung der Förderrichtlinie schriftlich immer noch nicht verfügbar. Als Interessengemeinschaft und Vertreterinnen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger richten wir uns erneut schriftlich an alle bekannten Kandidatinnen und Kandidaten.
Unsere Fragen
- Wann tritt die Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, die am 24.03.2022 bekannt gegeben wurde?
- Wann können alle Betroffenen mit der kompletten Entlastung rechnen?
- Wie werden Sie mit den vielfältigen Grenzfällen umgehen, die nicht unter die Förderrichtlinie fallen und für die im Jahr 2022 Beitragsbescheide erteilt werden?
- Können Sie sich die Einrichtung eines Härtefallfonds vorstellen?
- Können Sie bezüglich der Abschaffung eine „Kann-Regelung“ im § 8 KAG, für die Zeit nach der Landtagswahl ausschließen?
- Im § 8a Absatz 3 wird beschrieben, dass es eine verbindliche Bürgerbeteiligung geben soll. In § 8a
Absatz 4 wird dann jedoch erläutert, dass von einer verpflichtenden Anliegerversammlung abgesehen werden kann bzw. Mängel bei der Bürgerbeteiligung keine Auswirkungen auf den Bescheid haben. Wie soll denn nun eine aktive Bürgerbeteiligung letztlich aussehen? - Warum gibt es keine Stichtagfestlegung zur Erstellung des Straßen- und Wegekonzepts, wann es für
Städte und Gemeinden verpflichtend zu erstellen ist?
Liebe Vertreter*innen der IG Siegen-Wittgenstein für beitragsfreie Straßen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April 2022.
Gut, dass Sie das Thema erneut ansprechen. Wir müssen die zum Ausdruck gebrachten Bedenken sehr ernst nehmen und erwarten genau wie Sie gleichsam Antworten auf die formulierten Fragen. Denn es kann nicht Aufgabe einer außerparlamentarischen Oppositionspartei sein, die Beschlüsse der Landesregierung hinsichtlich einer praktischen Umsetzung zu erläutern. Zumal, wie Sie selbst schreiben, die geänderte Förderrichtlinie bisher nicht abschließend in Schriftform vorliegt.
Solidarische Grüße
Markus Schmidt
-----
Direktkandidat Die PARTEI zur Landtagswahl 2022 im Wahlkreis 127 Siegen-Wittgenstein II
Fraktionsvorsitzender Die FRAKTION im Rat der Stadt Bad Laasphe
Sehr geehrte Frau Borawski,
sehr geehrte Frau Guardia,
sehr geehrte Frau Linde,
liebe Interessengemeinschaft,
am 15.05.2022 steht die Landtagswahl in NRW an und sie möchten Klarheit haben über ein Thema, welches seit Jahren Verunsicherung und Frust inklusive finanzielle Belastungen für uns Bürger bedeutet. Zudem ist die Infrastruktur immer mehr den „Bach heruntergegangen“. Eine traurige und zugleich wichtige Angelegenheit, die keinen Aufschub mehr verträgt. Wir, die FREIEN WÄHLER, kämpfen seit 2018 für die Abschaffung der KAG Gebühren in NRW und haben die Unterschriftenaktion gestartet, bevor diese sehr erfolgreich vom Bund der Steuerzahler übernommen wurde.
Also überzeugen muss uns keiner, da dies ganz oben auf unserer Agenda steht.
Wir FREIEN WÄHLER stehen also auf und an Ihrer Seite.
Jetzt zu Ihren Fragen:
Die Förderrichtlinie ist nicht in Kraft, da die Ausführungsbestimmungen noch in Arbeit sind. Dies ist sehr unglücklich, denn so können die Kommunen keine Förderanträge stellen.
Zudem müssen Kommunen und Kommunalpolitik wissen, was auf sie zukommt und wie evtl. Eigenanteile der Kommunen oder die Zuwendungen des Landes, z. B. als Verteilerschlüssel, aussehen. Also weder durchdacht – noch wirklich umsetzbar. LEIDER
Die betroffenen Bürger können mit einer kompletten Entlastung nach der nächsten Landtagswahl rechnen, sofern die FREIEN WÄHLER – analog Bayern, in Regierungsverantwortung kommen. Grenzfälle wird es nicht geben, da ein Härtefallfonds eingeführt wird. In Bayern war dieser rückwirkend bis 2014.
Den § 8 bzw. § 8a wird es mit und FREIEN WÄHLER so nicht mehr geben. Wichtig ist, dass genügend finanzielle Mittel hinterlegt werden. Dies hat Rot/Grün in Ihrer Regierungsverantwortung nicht fertiggebracht und Schwarz/Gelb leider auch nicht. Als Mitglied der Verkehrskommission des Regionalrates Arnsberg weiß ich leidgeprüft, wovon ich spreche. Wichtig ist für die Kommunen einen einfachen transparenten Weg, um die Mittel dann beim Land abzurufen.
Dies steht als Zweites auf unserer Agenda – Bürokratieabbau. Ein weiters Bürokratiemonster wird es mit uns FREIEN WÄHLER nicht geben. Wir möchten nicht nur die Bürger entlasten, sondern auch die Verwaltungen. Bisher hat noch keine Partei Bürokratieabbau umgesetzt, dies wollen wir ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Landtagskandidaten der FREIEN WÄHLER
Im Wahlkreis 126 - Siegen-Wittgenstein 1 - Horst Günter Linde
Im Wahlkreis 127 - Siegen-Wittgenstein 2 – Marion Linde
Sehr geehrte Frau Borawski,
vor ein paar Tagen hatten Sie Herrn Luca Weber und mir als Direktkandidaten zur Landtagswahl Fragen zur Förderrichtlinie geschickt. Hier unsere gemeinsame Antwort:
Sehr geehrte Interessengemeinschaft,
vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrem Fragenkatalog zur KAG-Förderrichtlinie angeschrieben haben. Leider können wir Ihnen keine umfassende Antwort geben. Nachdem wir den Antrag und die dazugehörige Plenarsitzung vom 24.03. noch mal durchgegangen sind, können wir als Außenstehende nur sagen, dass man auf das Konzept zum 30.06. abwarten muss, um Klarheit zu bekommen.
Wir sehen mit dem beschlossenen Antrag keine endgültige Abschaffung der KAG -Beiträge und wollen gerne Ihre Punkte aufnehmen, um unsere Forderungen der Abschaffung zu schleifen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob Kammann | Direktkandidat Landtagswahl NRW 2022 Wahlkreis 126
Luca Weber | Direktkandidat Landtagswahl NRW 2022 Wahlkreis 127
Allgemeine Fragen zum Thema Straßenbaubeiträge und deren Zukunft
Im Vorfeld der Landtagswahl haben wir die Landtagskandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis 126 und 127 mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben und gefragt, wie es aus ihrer Sicht mit dem § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) weitergehen wird und ob sie sich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge einsetzen werden.
Unsere vier Fragen
Wir sehen uns deshalb einmal mehr veranlasst, dieses Thema nochmals ins Gedächtnis zu rufen und uns mit den folgenden Fragen an Sie zu wenden:
- Wird sich das Thema Straßenbaubeiträge nach KAG im Wahlprogramm ihrer Partei wiederfinden? Falls ja, wie wird sie sich insbesondere zu §8 bzw. §8a KAG NRW positionieren?
- Werden Sie sich ggf. auch persönlich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge einsetzen?
- Sehen Sie - ggf. welchen - Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der o. g. Förderrichtlinie?
- Wie werden Sie gewährleisten, dass die versprochene finanzielle Entlastung in Höhe von 65 Millionen Euro auch tatsächlich bei den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig ankommt?
Die Stellungnahmen und Antworten
Guten Tag Frau Borawski,
es freut mich, dass Sie mich zu diesem Thema anschreiben. Ich bin ein Verfechter zur Abschaffung der KAG Straßenausbaubeitrage in jetziger Form. Hierzu habe ich bereits in 2019 bei einem Landesparteitag der FDP in Duisburg öffentlich klar Stellung bezogen: https://www.fdp-siwi.de/landesparteitag-in-duisburg/
Zuletzt am FDP-Parteitag zum Beschluss des Landeswahlprogramms am 23.01.2022 konnten wir aus Siegen-Wittgenstein das Thema Abschaffung KAG erneut, mit Erfolg für unsere Position, auf die Tagesordnung bringen. Sehen Sie hierzu folgende Berichterstattung:
https://www.fdp-siwi.de/kag-rebellen-aus-siegen-wittgenstein-erfolgreich/
https://wirsiegen.de/2022/01/fdp-spricht-sich-im-landeswahlprogramm-klar-gegen-kag-beitraege-aus-initiative-dazu-entstand-in-siegen-wittgenstein/346771/
https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/weiand-und-weigel-treten-fuer-die-liberalen-an_a252329
https://www.wp.de/staedte/siegerland/kag-beitraege-fuer-strassen-fdp-siegen-setzt-kag-wende-durch-id234382381.html
Ich möchte aber auch konkret auf Ihre Fragen antworten:
- Wird sich das Thema Straßenbaubeiträge nach KAG im Wahlprogramm ihrer Partei wiederfinden ? Falls ja, wie wird sie sich insbesondere zu §8 bzw. §8a KAG NRW positionieren?
-> Weigel: Ja, folgende Formulierung steht im beschlossenen Wahlprogramm:
„Wir haben die Straßenausbaubeiträge bereits halbiert und die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet – erstmals seit Jahrzehnten. Das wollen wir konsequent fortsetzen und Straßenausbaubeiträge endgültig abschaffen. Dadurch befreien wir Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer von Immobilien von einem erheblichen Kostenrisiko und bauen konkret Bürokratie ab. Weiterhin gilt für uns im Straßenbau das Prinzip Instandhaltung vor nachmaligem Ausbau. Dazu müssen die Finanzen der Kommunen durch Land und Bund auf ein solides Fundament gestellt werden. Die Ausbaustandards für Straßen müssen zudem einer Prüfung unterzogen werden, um den Kommunen mehr Freiheiten zu geben. Bei den Beiträgen für die Ersterschließung von Beiträgen wollen wir eine bürgerfreundliche und rechtssichere Verjährungsfrist einführen.“
https://www.fdp.nrw/sites/default/files/2022-01/Beschlussfassung%20Landtagswahlprogramm_0.pdf (SEITE 94 unten)
- Werden Sie sich ggfs. auch persönlich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge einsetzen?
-> Weigel: Ich habe mich in der Vergangenheit persönlich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach KAG eingesetzt und werde dies auch in Zukunft tun!
- Sehen Sie - ggfs. welchen - Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der o. g. Förderrichtlinie?
-> Weigel: Förderrichtlinien machen da Sinn, wo es zum Beispiel um die Erhöhung der Innovationskraft (Forschungsförderung) oder um Förderung von z.B. privaten/öffentlichen Engagement (z.B. attraktiveren des ländlichen Raums oder energieeffizientes Bauen) geht, also für mich immer da, wo man aus verschiedenen Ansätzen wählen kann. Dies sehe ich so beim Straßenausbau nach KAG nicht gegeben. Jedoch muss man der angesprochene Förderrichtlinie zugutehalten, dass es der erste Schritt in Richtung Abschaffung ist. Also, um erstmals nach Jahrzehnten des Stillstands in Sachen KAG nun Bewegung in das Thema zu bringen. Nun ist es aber wichtig den zweiten Schritt zu gehen, damit meine ich die komplette Abschaffung der KAG Straßenausbaubeitrage. Dafür möchte ich einstehen.
- Wie werden Sie gewährleisten, dass die versprochene finanzielle Entlastung in Höhe von 65 Millionen Euro auch tatsächlich bei den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig ankommt?
-> Weigel: Hier sehe ich die Kommunen und die Landesregierung, im speziellen das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in der Pflicht. Ich selbst als zwar Kandidat der FDP stehe aber auch Landesebene nicht in Verantwortung etwas „gewährleisten“ zu können. Ich kann innerparteilich meine Stimme in die Waagschale werfen, was ich bisher immer getan habe und auch in Zukunft tun werde. Jedoch hier sind nun die Akteure der Kommunen und der Landesregierung am Zug. Ich kann dort schlecht etwas „gewährleisten“, bin aber immer für Gespräche und Diskussionen bereit.
Aber gerne können wir uns hierzu auch noch persönlich austauschen!
Viele Grüße
Andreas Weigel
- - - - -
FDP Siegen-Wittgenstein
Stellvertretender Vorsitzender
Sehr geehrte Frau Borawski,
sehr geehrte Frau Guardia,
sehr geehrte Frau Linde,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.01.2022 und das ich mich auf diese Weise zum Thema KAG bei Ihnen äußern darf.
Ich persönlich bin immer gegen die KAG Straßenbaubeiträge in der jetzigen Form gewesen. Seit dem ersten Antrag zur Abschaffung des KAG der 2017 im Ortsverband Erndtebrück entstanden ist, als andere Parteien hier vor Ort noch über wiederkehrende Beiträge und andere Modelle gesprochen haben, arbeiten wir an der Abschaffung diese nicht haltbaren Gesetzes. Dies führte auch zu einer ersten Änderung des KAG. Zufrieden waren wir damit nie und haben dies auch immer geäußert. Es war ein erster Schritt, bei dem es aber nicht bleiben durfte.
Der zurückliegende FDP Parteitag brachte den Durchbruch für uns Gegner des KAG in der FDP. Hier konnten wir dafür sorgen, dass unser Thema Abschaffung des KAG wieder auf die Tagesordnung kam und mit einer überwältigen Mehrheit dann auch so im Wahlprogramm der FDP aufgenommen wurde. Dies war in der örtlichen Presse und den sozialen Medien zu verfolgen.
Nun zu Ihren Fragen.
- Wird sich das Thema Straßenbaubeiträge nach KAG im Wahlprogramm ihrer Partei wiederfinden? Falls ja, wie wird sie sich insbesondere zu §8 bzw. §8a KAG NRW positionieren?
Grob gesagt, ja es findet sich in unserem Wahlprogramm wieder und detaillierter finden Sie auf Initiative der FDP Siegen-Wittgenstein dort folgendes:
„Wir haben die Straßenausbaubeiträge bereits halbiert und die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet – erstmals seit Jahrzehnten. Das wollen wir konsequent fortsetzen und Straßenausbaubeiträge endgültig abschaffen. Dadurch befreien wir Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer von Immobilien von einem erheblichen Kostenrisiko und bauen konkret Bürokratie ab. Weiterhin gilt für uns im Straßenbau das Prinzip Instandhaltung vor nachmaligem Ausbau. Dazu müssen die Finanzen der Kommunen durch Land und Bund auf ein solides Fundament gestellt werden. Die Ausbaustandards für Straßen müssen zudem einer Prüfung unterzogen werden, um den Kommunen mehr Freiheiten zu geben. Bei den Beiträgen für die Ersterschließung von Beiträgen wollen wir eine bürgerfreundliche und rechtssichere Verjährungsfrist einführen.“
- Werden Sie sich ggf. auch persönlich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge einsetzen?
Ja, das werde ich. Wir hier im Ortsverband der FDP in Erndtebrück haben mit unseren Anträgen in der Vergangenheit das Thema Abschaffung KAG ins Rollen gebracht und ich werde dieses auch in Zukunft so weiterführen.
- Sehen sie - ggf. welchen – Handlungsbedarf im Zusammenhand mit der o. g. Förderrichtlinie?
Ich sehe bei der Förderrichtlinie momentan keinen Handlungsbedarf. Mit ihr war es vielleicht ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch für mich besitzt als weiterer Schritt die Komplettabschaffung des KAG Priorität.
- Wie werden Sie gewährleisten, dass die versprochene finanzielle Entlastung in Höhe von 65 Millionen Euro auch tatsächlich bei den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig ankommt?
In diesem Punkt sind in erster Linie die Kommunen und die Landesregierung am Zug. Als Landtagskandidat kann ich da nur meine Meinung abgeben aber nicht konkret eingreifen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Meinung zu dem Thema KAG NRW vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Weiand
-----
FDP Erndtebrück
Sehr geehrte Frau Borawski,
ich bin Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von MdL Jens Kamieth. Herr Kamieth hat mich gebeten, Ihre o.a. Mail zu beantworten.
Das Wahlprogramm der CDU in NRW wird zur Zeit erstellt. In diesem Zusammenhang wird auch die für unsere Region wichtige Frage der Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erörtert werden. Herr Kamieth geht davon aus, dass Sie diese Erörterung sicherlich aufmerksam verfolgen werden.
Sollten danach noch Fragen offen bleiben, können Sie Herrn Kamieth gerne nochmals kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Wahlkreisbüro
i. A.
Karl-Heinz Dittrich
Mitarbeiter Jens Kamieth MdL
CDU-Wahlkreisbüro
Siegen
Sehr geehrte Frau Barowski,
vielen Dank an Sie, Frau Guardia und Frau Linde für Ihr Schreiben vom 30. Januar 2022 an Ministerpräsident Hendrik Wüst.
Aufgrund der Vielzahl der hier derzeit eingehenden Eingaben komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Dafür bitte ich um Verständnis.
Ihr Schreiben haben wir an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben, damit Ihr Anliegen dort weiter bearbeitet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Behrens
-----
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Borawski,
sehr geehrte Frau Guardia,
sehr geehrte Frau Linde,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 30.01.2022. Gerne möchte ich die von Ihnen gestellten Fragen zum §8 des KAG beantworten.
Am 18.12.2019 hat der Landtag NRW im Plenum die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung und die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge abgestimmt. Hierbei hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung abgelehnt und der Volksinitiative zugestimmt. Der Vorschlag der Landesregierung zur Erhebung der Beiträge und das entsprechende Zuschussmodell würde einen so hohen Verwaltungsaufwand erzeugen, dass der Gesamtaufwand die Einnahmen fast vollständig kompensiert. Somit erscheint dieses Modell wenig dienlich, um die Gesamtproblematik zu lösen.
Diese Grundhaltung soll auch in der nächsten Wahlperiode unsere landespolitische Richtschnur für mögliche Neuregelungen von KAG-Beiträgen zur Finanzierung von Gemeindestraßen bilden. In diesem Sinne wird sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im nächsten Landtag positionieren.
Für mich persönlich möchte ich konstatieren, dass ich als Kommunalpolitikerin mit meiner Fraktion bereits seit 2018 in meiner Heimatkommune gegen die damalige Praxis der Erhebung der KAG-Beiträge gearbeitet habe: Wir haben am 13.12.2018 eine Resolution zur Abschaffung der Beiträge nach §8 KAG mit verabschiedet. Am 26.03.2019 hat meine Fraktion einen Antrag zur Aussetzung des Vollzuges der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Neunkirchen gestellt.
Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 11.07.2019 behandelt.
Die Rechtslage erlaubte es uns nicht über die Aussetzung des Vollzugs von Beiträgen abstimmen zu lassen. Wir haben uns damals im Rat darauf verständigt, zunächst keine für die Bürger*innen beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen durchzuführen und auf das Ergebnis der Novellierung des KAG abzuwarten. (Siehe unser Schreiben vom 25.6.2020)
Ich hoffe meine Ausführungen helfen, meinen Standpunkt zu verdeutlichen. Für mögliche Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und Ihren Einsatz in dieser Sache!
Mit freundlichen Grüßen
Manu Köninger
-----
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Fraktion & Ortsverband 57290 Neunkirchen
Manuela Köninger
Fraktionsvorsitzende
Sehr geehrte Frau Borawski,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 31.01.2022.
Am 18.12.2019 hat der Landtag NRW im Plenum über den Gesetzentwurf der Landesregierung und die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge abgestimmt.
Im Anhang finden Sie dazu das entsprechende Plenarprotokoll.
Daraus können sie ersehen, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung abgelehnt und der Volksinitiative zugestimmt hat. Der Vorschlag der Landesregierung zur Erhebung der Beiträge und das entsprechende Zuschussmodell würde einen so hohen Verwaltungsaufwand erzeugen, dass der Gesamtaufwand die Einnahmen fast vollständig kompensiert.
Somit erscheint uns dieses Modell keinen Sinn zu ergeben.
Diese Grundhaltung soll auch in der nächsten Wahlperiode unsere Richtschnur für mögliche Neuregelungen von KAG-Beiträgen zur Finanzierung von Gemeindestraßen bilden. In diesem Sinne wird sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im nächsten Landtag positionieren.
Für Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel MdL
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Anfrage zum Thema KAG.
Zunächst lässt sich festhalten, dass wir als Landtagskandidat*innen, wie auch als Kreisverband eine gemeinsame Position vertreten und eine gemeinsame Beantwortung der Fragen vorgenommen haben.
Die Beantwortung Ihrer wichtigen Anfrage würden wir ebenfalls gerne an die Presse weiterleiten. Wir bitten um kurze Rückmeldung diesbezüglich.
Jährlich werden ca. 130 Millionen Euro durchschnittlich an KAG-Gebühren erhoben. Dies ist ein sehr geringer Betrag im Verhältnis des Gesamthaushaltes von NRW. Die bedeutet jedoch auch, dass es um vereinzelt sehr große Summen für Privatleute geht, wenn Ihre Straßen saniert bzw. erneuert werden, weil ihr Grund an die Straße angrenzt.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen:
1. Wird sich das Thema Straßenbaubeiträge nach KAG im Wahlprogramm ihrer Partei wiederfinden? Falls ja, wie wird sie sich insbesondere zu §8 bzw. §8a KAG NRW positionieren?
Das Thema KAG findet sich zwar nicht explizit in unserem Wahlprogramm wieder. Allerding ist es Teil unserer prinzipielle Forderungen zur Kostendeckung von Infrastrukturmaßnahmen. Zudem ist das Stadt- Land-Gefälle ein sehr maßgebender Punkt. Während in Großstädten die KAG Gebühren vernachlässigbar sind, werden vor allem die Besitzer*innen von Einfamilienhäuser in kleineren Gemeinden stark belastet. Dies ist keine Handhabung, die sich moralisch oder politisch vertreten lässt. Ganz speziell auf Kreisebene haben wir bereits seit Längerem die Abschaffung der KAG-Gebühren gefordert. Gerne verweisen wir auf den Beitrag mit dem Titel “DIE LINKE. Siegen-Wittgenstein fordert die Abschaffung der KAG- Straßenbaubeiträge” auf unserer Website aus dem Jahr 2019, wo wir uns bereits mit dem Thema beschäftigt haben (Link).
2. Werden Sie sich ggfs. auch persönlich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge einsetzen?
Ja, natürlich. Die Straßenbaubeiträge, in der Form, wie sie in NRW noch immer erhoben werden, sind nicht mehr zeitgemäß. Dies hat unterschiedliche Gründe, wie z.B. die Veränderung des kommunalen Verkehrsaufkommens, extrem gestiegene Preise im Straßenbau, ausgebliebene Wartung der vorhandenen Straßen. Für viele Immobilienbesitzer*innen wurden die eigengenutzten Immobilien durch KAG zur Existenzbedrohung statt zur Altersabsicherung. Die LINKE kämpft seit ihrer Gründung für Existenzsicherung, gegen Armut und somit selbstverständlich auch für die Abschaffung einer Gebühr, die die Existenz vieler Familien gefährdet.
3. Sehen Sie -ggfs. welchen- Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der o. g. Förderrichtlinie?
Die LINKE möchte die KAG-Gebühren komplett abschaffen und nicht neue Bürokratie schaffen. Diese Förderrichtlinie sorgt nicht für eine zuverlässige Planbarkeit für Hausbesitzer*innen, sondern schafft vielmehr zusätzliche willkürliche Entscheidungsmöglichkeiten im Verwaltungsapparat. Aus diesen Gründen sehen wir akuten Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie, und zwar die Ersetzung dieser durch eine komplette Streichung der Gebühren. Statt ein Problem zur Hälfte zu lösen, wollen wir das Problem zu hundert Prozent beseitigen. Hierfür muss das Geld nicht hin und her geschoben werden, sondern schnell und einfach bei den Betroffenen ankommen.
4. Wie werden Sie gewährleisten, dass die versprochene finanzielle Entlastung in Höhe von 65 Millionen Euro auch tatsächlich bei den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig ankommt?
Wir befürchten, dass sich dies mit den derzeitigen Verwaltungsstrukturen nicht gewährleisten lässt. Eine Fördermaßnahme, die zeitlich und von der Höhe befristet ist, von Eigenheimbesitzer*innen nicht einmal selbst beantragt werden kann, schafft keine transparente und planbare Situation. Deshalb halten wir die halbherzige Lösung der Förderrichtlinie für nicht zielführend und fordern die Abschaffung der Beiträge.
Wir möchten betonen: Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit. Sie gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu bezahlen. Die Abschaffung der KAG-Straßenbaubeiträge ist deshalb weiterhin notwendig. Die vor dem Novellierungsprozess im Jahr 2020 verschiedentlich gefassten Resolutionen erscheinen im Nachhinein nur als ein populistischer Akt. Denn die im Jahr 2020 erfolgte Novellierung des Kommunalen-Abgabe-Gesetzes entlastet die Bürger*innen nur unzureichend. Jetzt müssen die Kommunen zumindest sämtliche Möglichkeiten auf Basis der neuen Rechtslage ausschöpfen, um die Grundstückseigentümer und Mieter zu entlasten. Solange noch keine zufriedenstellende landesrechtliche Regelung vorliegt, schlagen wir dafür einen kommunalen Sozialfaktor bei der Berechnung der KAG-Beiträge vor. Er soll diejenigen stärker entlasten, deren Immobilienvermögen gering ist, die es ausschließlich selber nutzen und die keine Einkünfte daraus ziehen.
Schließlich verweisen wir noch gerne auf unsere lokalen Wahlkampf-Schwerpunkte, wo Sie konkret die Forderung nach Anschaffung der Kostenbeteiligung kommunaler Infrastrukturprojekte nachlesen können. Unter folgenden Link gelangen Sie auf unsere Wahlkampf-Website: https://www.die-linke-siegen- wittgenstein.de/start/landtagswahl-2022/
Mit solidarischen Grüßen,
Mark Philip Stadler & Roland Wiegel
-----
Landtagskandidierende
Mark Philip Stadler (Wahlbezirk 126)
Roland Wiegel (Wahlbezirk 127)
Sehr geehrte Frau Borawski,
herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Sie wissen, dass mir dieses Thema sehr am Herzen liegt. Die CDU-Landtagsfraktion NRW Arbeit seit nunmehr fünf Jahren an einer stetigen Verbesserung und hat ja bereits 2018 erreicht, dass 50 Prozent der Anliegerkosten vom Land übernommen werden. Das Thema ist sehr komplex und sowohl rechtlich, wie auch finanziell sehr kompliziert. Wir als CDU-Landtagsfraktion arbeiten mit Nachdruck an weiterer Verbesserung und Entlastung, aber das gelingt „nicht mal eben so“.
Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Fuchs-Dreisbach
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Borawski,
vielen Dank für Ihre Schreiben und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung darauf.
Zunächst will ich zum Ausdruck bringen, wie sehr mich die Veranstaltung in Erndtebrück beweget hat. Ihr Engagement und auch die Teilnahme aus so vielen Landesteilen hat mich nachhaltig beeindruckt und meinen Einsatz für beitragsfreie Straßen in NRW bestärkt.
In der Tat haben wir in der Zwischenzeit unser Wahlprogramm beschlossen: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wollen wir vor den ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz bewahren. Die Beiträge in oft fünfstelliger Höhe belasten besonders junge Familien sowie Rentnerinnen und Rentner. Vor allem letztere geraten dadurch in existenzgefährdende Situationen, da ihnen kaum Kredite gewährt werden. Wir werden daher die Straßenausbaubeiträge für Anliegerinnen und Anlieger abschaffen und den Einnahmeausfall der Kommunen kompensieren.
Wie bereits in Erndtebrück dargestellt, werden wir nicht bei 65 Millionen Euro stehen bleiben, sondern den Kommunen die gesamten Beiträge erstatten. Dies sind rund 130 Millionen Euro pro Jahr, die wir über den Landeshaushalt decken werden. Die angesprochene Förderrichtlinie schaffen wir ab. Rückwirkend werden wir mit einer Stichtagslösung arbeiten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir dabei nicht Jahrzehnte in die Vergangenheit gucken können – es muss bezahlbar bleiben. Für mich persönlich gibt es jedoch eine eindeutige Grenze: Wer heute noch keinen Abrechnungsbescheid erhalten hat, den werden wir nicht mehr zur Kasse bitten.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement und den Einsatz der gesamten Interessengemeinschaft. Ich hoffe auf ein baldiges Wiedersehen, spätestens in der Plenarwoche Anfang April.
Gemeinsam gewinnen wir das Morgen.
Mit solidarischen Grüßen
Thomas Kutschaty
Landesvorsitzender
-----
SPD-Landesverband NRW
Sehr geehrte Frau Borawski,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 5.März.
Der aktuelle Stand zur Erstellung des CDU-Wahlprogramms ist, dass in dieser und der nächsten Woche die CDU-Mitglieder mit dem Generalsekretär, Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern sowie Ministerinnen und Ministern in vier Themenforen über die bereits erarbeiteten Schwerpunkte diskutieren, dabei ihre Anregungen einbringen und insoweit bei der Gestaltung des Programms für die Landtagswahl mitwirken können.
Speziell zu kommunalen Erschließungsbeiträgen in NRW war gestern der Presse zu entnehmen, dass nach einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in das Baugesetzbuch des Landes eine Verjährungsfrist von 10 Jahren eingefügt werden soll. Nach Ablauf dieser Frist soll eine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen durch die Gemeinden dann nicht mehr möglich sein. Die geplante Änderung, die zum 1. Juni in Kraft treten soll, wurde vom Bund der Steuerzahler begrüßt. Eine Frist von 10 Jahren sei für alle Beteiligten ein gut zu überblickender Zeitraum.. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, welches im November letzten Jahres die zeitlich bis dahin unbegrenzte Erhebung in Rheinland-Pfalz kassiert hatte. Wegen der vergleichbaren Rechtslage wird nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen Handlungsbedarf gesehen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Wahlkreisbüro
i. A.
Karl-Heinz Dittrich
Mitarbeiter Jens Kamieth MdL
CDU-Wahlkreisbüro
Siegen
Sehr geehrte Damen und Herren der BI KAG,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.01.2021. Sehr gerne beantworte ich ihre Fragen zum Thema „Straßenausbaubeiträge nach der Landtagswahl“. Bedanken möchte ich mich zunächst aber auch für Ihren solidarischen Einsatz gegen diese ungerechten und existenzgefährdenden Straßenausbaubeiträge.
Seit mehreren Jahren schon setze ich mich persönlich dafür ein, dass diese Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen abgeschafft werden. In über vierzig meist parteiübergreifenden Veranstaltungen habe ich zu diesem wichtigen Thema bisher referiert. Schon im Jahr 2019 habe ich dabei auf die großen Probleme der angestrebten Novellierung des KAG§8 hingewiesen.
Doch trotz massiver und fundierter Kritik von vielen Seiten hat die Landesregierung von CDU und FDP diese Gesetzesänderung damals beschlossen und als große Lösung propagiert.
Nach nun mehr als zwei Jahren Praxiserfahrung können wir jedoch heute schon ein vernichtendes und leider nicht unerwartetes Fazit dieser Novellierung des KAG§8 ziehen. Die jährlichen Fördergelder von 65 Millionen Euro werden von den Kommunen wie zu erwarten nicht abgerufen. Lediglich knappe 10 Millionen Euro aus der Gesamtsumme sind seit der Gesetzesänderung vom 01.01.2020 tatsächlich in Sanierungen geflossen.
Dazu müssen die Kommunen den zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand aus dem laufenden Haushalt bezahlen, ohne vom Land eine finanzielle Unterstützung hierfür zu bekommen. Den Kommunen wird also eine zusätzliche Aufgabe vom Land aufgebürdet, für die keine Entlastung erfolgt. Durch dieses novellierte Gesetz wurde ein Bürokratiemonster erschaffen, das keine Akzeptanz bei Kommunen und bei den Bürgerinnen und Bürgern findet. Genau das war schon in 2019 vorhersehbar.
Auch unser Kreis Siegen-Wittgenstein ist da keine Ausnahme. In fast allen Kommunen im Kreis werden aktuell keine Anliegerstraßen zu Lasten der betroffenen Anlieger saniert. Alle warten sehnsüchtig darauf, dass das Gesetz wieder geändert wird und dass die gemeinsame Forderung der SPD und den Verbänden mit dem bestehenden Gesetzesentwurf zur „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ endlich umgesetzt wird.
Selbstverständlich ist diese Forderung auch ein wesentlicher Bestandteil unseres Regierungsprogramms zur Landtagswahl. Dazu habe ich jüngst unseren SPD- Spitzenkandidaten und Bewerber als Ministerpräsident Thomas Kutschaty nach Siegen- Wittgenstein eingeladen, um ihm ein Bild über diese Problematik in unserer ländlichen Region zu verschaffen.
Bei diesem Besuch konnten wir vor einigen Tagen In vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern unsere Position nochmals klar und deutlich formulieren:
Die Straßenausbaubeiträge kann man am 15.05.22 abwählen. Wir kämpfen geschlossen an der Seite der Interessengemeinschaft Siegen-Wittgenstein für beitragsfreie Straßen!
Gemeinsam mit Thomas Kutschaty als Ministerpräsident und mir als Landtagsabgeordneter für Siegen-Wittgenstein werden wir noch in diesem Jahr die ungerechten und existenzbedrohenden Straßenausbaubeiträge abschaffen und diese in die Geschichtsbücher verbannen.
Mit solidarischen Grüßen
Ihr
SPD Landtagskandidat
Samir Schneider
-----
SPD Landtagskandidat
Sehr geehrte Frau Borawski,
mit herzlichen Grüßen von Anke Fuchs-Dreisbach darf ich Ihnen die unten angehängte Pressemitteilung senden. Heute Morgen wurde in der Fraktion zum Thema beraten und der Antrag kommt nächste Woche ins Plenum. Wir hoffen, die Entwicklungen sind in Ihrem Sinne.
Herzliche Grüße
Annelie Manche
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
von Anke Fuchs-Dreisbach MdL
Wahlkreisbüro Bad Berleburg
Die Pressemitteilung
CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach: „NRW-Koalition strebt vollständige Entlastung der Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen an“
Zur Zeit wird durchweg viel über die zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Die Koalition aus CDU und FDP nutzt nun vorhandene Spielräume, um die vollständige Entlastung für die Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen zu schaffen. In der kommenden Plenarsitzung wird hierzu ein gemeinsamer Antrag eingebracht, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100 Prozent Entlastung der Anlieger zu kommen. Die einzige Voraussetzung für die Förderung soll ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept sein.
„Ich freue mich sehr, dass wir durch die intensive und gute Zusammenarbeit von CDU und FDP mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Finanzminister Lutz Lienenkämper eine praktikable Lösung finden konnten, die durch Änderung des Förderprogramms unmittelbare Wirkung zeigen wird“, informiert die heimische CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach nach der Sitzung der CDU-Landtagsfraktion am Dienstag. „Insbesondere für Siegen-Wittgenstein ist dies ein enorm relevantes Thema, für das ich mich persönlich in der Vergangenheit in Düsseldorf massiv eingesetzt habe.“
So hat die NRW Koalition bereits am 1. Januar 2020 das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm über 65 Mio. Euro jährlich, bürgerfreundlich ausgestaltet. Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden, haben Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen, insbesondere aber die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch unser Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger geführt.
„Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach 1 1/2 Jahren Laufzeit haben sich jetzt Spielräume ergeben, die wir nun nutzen können. Wir werden so rasch wie möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann“, so Fuchs-Dreisbach abschließend.
Die Auflistung der Antworten erfolgt in chronologischer Reihenfolge.
Für die Presse: Auf Anfrage stellen wir die Antwortschreiben im Original zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung am 06.05.2022 um 06:37 Uhr