Leitfaden

Wie wehren wir uns gegen Straßenbaubeiträge?

Hier finden Sie eine Art Leitfaden und Argumentationshilfen zum Umgang mit drohenden Straßenbaubeiträgen.

Typische Argumentationen gegen die Abschaffung der Straßenbaubeiträge
  • Eigentum verpflichtet.
    Richtig. Die Gemeindestraßen sind Eigentum der Gemeinden. Sie haben ihre Pflicht zur Instandhaltung nicht erfüllt.
  • Der Grundstückseigentümer hat einen besonderen Vorteil. Der Wert der Immobilie steigt.
    Nein. Diese Pauschalbehauptung ist falsch. Auch amtliche Immobilien­gutachter sagen, dass der Beitrag keine Wertsteigerung der Immobilie zur Folge hat.
  • Die Gerichte haben die Rechtmäßigkeit von Straßenbeiträgen bestätigt.
    Nein. Die Verwaltungsgerichte haben einzelne Urteile zu sehr speziellen Fragen entschieden.
    Verfassungsbeschwerde beim BVerfG wurde angenommen.
  • Wenn wir die Straßenbeiträge abschaffen, müssen wir die Grundsteuer erhöhen.
    Nein. Es gäbe auch andere Möglichkeiten.
  • Wenn wir die Straßenbeiträge abschaffen und dafür die Grundsteuer erhöhen, müssen auch Mieter bezahlen. Denn das würde zu Mieterhöhungen führen.
    Siehe Grundsteuer. Auch bei hohen Straßenbeiträgen kann die Miete steigen, da Vermieter dann nach Möglichkeit Kaltmiete anpasst.
  • Die kommunale Selbstverwaltung wird beschädigt.
    Statt Kommunen ausreichend finanziell auszustatten, wird über Förderprogramme für politisches Wohlverhalten im Sinne der Landesregierung gesorgt. Damit mischt sich das Land in die kommunale Selbstverwaltung ein.
  • Wer soll es denn sonst bezahlen? Zuletzt bezahlen doch wir alle.
    Ja. Genau. Die Gemeindestraßen werden von allen genutzt. Sie sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • Das ist ungerecht gegenüber denjenigen, die in der Vergangenheit zahlen mussten.
    Das Problem hat sich die Landespolitik selbst eingebrockt. Eine rückwirkende Abschaffung und gestaffelte Rückerstattung (Bayern, Berlin) könnte das etwas ausgleichen.
     

Phase 1

Im Vorfeld

Details

Phase 2

Der Beschluss

Details

Phase 3

Die Bauphase

Details

Phase 4

Der Beitragsbescheid

Details

Phase 1 - Im Vorfeld

Ziel: Beschluss zur Straßenerneuerung so lange verhindern, bis die Straßenbaubeiträge abgeschafft sind. Sie haben bis zum Zeitpunkt, an dem Sie den Beitragsbescheid oder einen Vorausleistungsbescheid erhalten, keinerlei Möglichkeit juristisch einzugreifen! Deshalb gilt es in dieser Phase, möglichst viele Informationen zu sammeln, politisch zu arbeiten und öffentlichkeitswirksam aufzutreten.

  • Öffentlichkeit herstellen:
    • Bürgerinitiative bzw. Interessengemeinschaft gründen.
    • Mit anderen betroffenen Straßen zusammenschließen.
    • Politische Vertreter ansprechen und Parteien überzeugen.
    • Pressemitteilungen erstellen.
    • Verbänden beitreten (z.B.: Verband Wohneigentum, Haus & Grund, etc.).
    • Demonstrationen organisieren.
    • Banner und Plakate aufhängen (Ortseingang, Straßen).
    • Vorträge und Diskussionsrunden organisieren.
    • Politiker auf Landesebenen kontaktieren.
    • Wählen gehen
  • Informationen sammeln:
    • Kommunalabgabengesetz (KAG)
    • Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt bzw. Gemeinde
    • Auszug Ihrer Straße aus dem kommunalen Straßenkataster
    • Liste der durchgeführten Reparaturmaßnahmen der letzten 20 Jahre anfordern.
    • Einstufung aller Gemeindestraßen anfordern.
    • Verkehrszählung durchführen und Fotos und Filme anfertigen.
    • Einsicht des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans einfordern.
    • Amtliche Lagepläne und Kataster.
    • Beschlüsse des Stadt- oder Gemeinderats über Straßenerneuerung.
    • Verfügbare Fotos der letzten 20 Jahre.
    • Tiefbaugutachten über Notwendigkeit einer Erneuerung.
    • Bei Kombination mit Kanalsanierung auch Kanalgutachten/-befahrung
Phase 2 - Der Beschluss
  • Wer hat beschlossen? Achtung: Der Beschluss ist eventuell nur im „Kleingedruckten“ (z.B. Haushaltsplan) ersichtlich.
  • Von Gemeindevertretern bzw. -politikern die Aufhebung der örtlichen Straßenbeitragssatzung fordern. 
  • Auf korrekte Ausschreibung und Vergabe der Aufträge (incl. Planung!) achten.
  • Auskunft über Zeitplan, Straßeneinstufung und voraussichtliche Beiträge verlangen.
  • Immer schriftliche Antworten einfordern!
  • Feststellen, ob Fördermittel von Bund oder Land fließen bzw. beantragt wurden. 
  • Einfluss auf Planung nehmen. Z.B. im Rahmen der Bürgerbeteiligung. 
  • Auf Anliegerversammlung vorbereiten.
  • Werden Vorausleistungen erhoben (Vorausleistungsbescheid)?
  • Fragen zu durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen stellen.
  • Informationen zu voraussichtlichen Kosten einholen .
Phase 3 - Die Bauphase
  • Kontrolle von A wie Ausschreibung bis Z wie Zusatzarbeiten:
    • Ausschreibung und Vergabe (HOAI. HVTG)
    • Dokumentation: Bautagebuch, Fotos, ...
    • Falls Kanalerneuerung: Video von Kamerabefahrung, alte Rohre direkt nach Ausbau kontrollieren.
Phase 4 - Der Beitragsbescheid
  • Abstimmung mit Nachbarn.
  • Rechtsberatung z.B. über den Verband Wohneigentum.
  • Anwalt für Verwaltungsrecht einschalten, evtl. gemeinsam mit Nachbarn, Musterklage mit Kommune vereinbaren.
    Hilfe: Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum.
  • Die Hälfte aller verschickten Beitragsbescheide ist fehlerhaft.
    Checkliste: Straßenbaubeiträge. Quelle: Verband Wohneigentum oder Bund der Steuerzahler.
  • Verbrauchertipp:
    • Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen! Ohne Begründung.
    • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Zunächst bei Gemeinde. Wenn dem nicht stattgegeben wird, beim zuständigen Verwaltungsgericht.
    • Antrag auf Ratenzahlung über 20 Jahre stellen. Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht entsprochen wird.