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Pressemitteilung zur Versammlung am 03.06.2020 unter freiem Himmel

vor der Aula der Carl-Krämer-Realschule in Hilchenbach, zum Anlass der ab 17 Uhr stattfindenden Ratssitzung.

Bereits im vor wenigen Tagen erschienenen Artikel der Westfalenpost „Hilchenbach - In Zukunft müssen mehr Anlieger zahlen“ wurde seitens der Stadt mitgeteilt, dass mehrere Straßen in Zukunft gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragspflichtig ausgebaut werden müssen, weil eine reine Frässanierung nicht mehr in Frage kommt. Die Straßen sind in einem „sehr schlechten“ Zustand war da zu lesen. Zunächst soll es damit den Straßenzug „Siedlung“ der im Jahr 2021 saniert werden soll und anschließend, ein Jahr später, die „Hainstraße“ treffen.

Laut Gutachten ist Straße „Siedlung“ nicht mehr unter Stufe 1 der Frässanierung einzustufen, sondern aktuell unter Stufe 2, was bedeutet, dass alle Asphaltschichten ausgetauscht werden müssen und damit nach KAG mit dem Anlieger abzurechnen ist. Sollte sich jedoch beim Austausch herausstellen, dass dies nicht ausreichend ist und der Untergrund angepasst werden muss, sind wir bei Stufe 3, einem Vollausbau. Dieser ist ebenfalls KAG- pflichtig mit deutlich höherer Beteiligung der Anlieger.

Das bedeutet, dass die zukünftig ausgebauten Straßen mit 50 % Anliegerbeteiligung abgerechnet werden. Diese 50% bedeuten schnell fünf-stellige Beitrage. Das haben wir in den vergangenen Jahren bei anderen Baumaßnahmen schon erlebt. Als Beispiel nennen wir hier gern die Kampenstraße in Netphen-Hainchen. Auch dort ist eine „nur“ 50 %ige Beteiligung vorgesehen. Dennoch liegen die Beitragssummen zwischen 10.000- 32.000 Euro für einzelne Haushalte. Wie hoch eine Beteiligung der Bürger an den Baumaßnahmen in der Straße „Siedlung“ bzw. der „Hainstraße“ sein wird, kann heute noch niemand genau beziffern.

Im Dezember letzten Jahres hat die Landesregierung das KAG geändert und zusätzlich eine Förderrichtlinie verabschiedet. Diese besagt, dass 50 % der Anliegerkosten seitens des Landes übernommen werden. Dafür wird ein Fördertopf in Höhe von jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Komplexität dieser Gesetzänderung wird allerdings erst deutlich, wenn man genauer hinsieht. Die Stadt muss dann u. a. vorab eine verpflichtende Bürgerversammlung veranstalten mit Alternativvorschlägen zum Komplettausbau. Außerdem wird ein Straßen- und Wegekonzept verlangt. Ansonsten sind die Anforderungen für einen Förderantrag nicht gegeben.

Außerdem kann die Stadt erst nach der Abschlussrechnung der fertigen Baumaßnahmen einen Förderantrag stellen und wer weiß heute schon, ob es die Fördermittel nächstes oder übernächstes Jahr überhaupt noch geben wird - oder ob die bereitgestellten Fördermittel insgesamt ausreichend sind? Alldies ist ungewiss, außer einem:

Der Bürger muss zahlen!

Und das werden wir als Interessengemeinschaft nicht „kampflos“ hinnehmen.

In Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit darf man Eigenheimbesitzer nicht mit fünfstelligen Straßenbaubeiträgen belasten. Da müssen andere Lösungen her.

Herr André Jung (CDU Hilchenbach) hat kürzlich in einem Bericht angemerkt, dass man sich „mal interfraktionär“ zusammensetzen sollte. Eine solche Idee unterstützen wir gerne – nur sollte sie dann unbedingt noch VOR der nächsten Wahl stattfinden und das Thema sollte nicht weiterhin auf die lange Bank geschoben werden.

Der Landesregierung muss nach wie vor deutlich gemacht werden, dass solche Beiträge nach §8 KAG für uns Grundstückseigentümer zum Teil existenzbedrohende Ausmaße annehmen und kein Rat ein Interesse daran haben kann, seinen Bürgerinnen und Bürgern so etwas zu zumuten.

Wir werden uns deshalb auch in Zukunft dafür einsetzen, dass im Kreis Siegen-Wittgenstein keine Vollausbauten erfolgen, die nach §8 KAG abgerechnet werden. Wir appellieren an alle verantwortlichen Stadtverordneten, bis zur Abschaffung dieser Vorschrift , Alternativen zu finden bzw. Baumaßnahmen entsprechend zu verschieben.

Die Vertreter der Interessengemeinschaft
Diana Borawski , Christa Guardia,  Susanne Linde

Pressemitteilung