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Erwarteter Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,
anbei erhalten Sie einen von uns aktuell an Ministerin Ina Scharrenbach und Minis­terpräsidenten Hendrik Wüst gerichteten Brief. Am 15.03.2023 jährt sich der Pressetermin, anlässlich dessen Frau Ina Scharrenbach, Herr Bodo Löttgen und Herr Christof Rasche vor die Kamera traten und mitteilten, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer würden in NRW zukünftig keine Stra­ßenausbaubeiträge mehr zu zahlen haben.

Was sich zunächst wie ein durchgreifender Erfolg anhörte, entpuppte sich dann al­lerdings als mit Mängeln behafteter Lösungsansatz. Denn leider wurde in der damali­gen Sitzung am 24.03.22 lediglich die bereits vorhandene Förderrichtlinie von 50 % auf 100 % aufgestockt (Drucksache 17/16774- siehe Anhang).

Die Vorlage eines rechtsverbindlichen Gesetzesentwurfs wurde zwar bis 30.06.2022 avisiert – steht aber nach wie vor aus.

Ein in diesem Zusammenhang seitens der Landesregierung in Auftrag gegebenes rechtswissenschaftliches Gutachten sollte u. a. Fragen des Konnexitätsprinzips ge­mäß Art. 78 Abs. 3 der NRW-Landesverfassung klären. Der genaue Umfang der Gut­achtenbeauftragung konnte bislang leider noch nicht in Erfahrung gebracht werden.

Besagtes Gutachten lag dem Ministerium aber drei Monate später, also ab Juni 2022 vor.

Dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung wurde es in­des erst im Rahmen der Novembersitzung (18.11.2022) kurzfristig zur Kenntnisnah­me vorgelegt (Drucksache: 18/457- siehe Anhang).

Den Jahrestag des anfangs genannten Pressetermines möchten wir nun gerne zum Anlass nehmen, bei Frau Scharrenbach nachzufragen, wann mit der Einbringung des so lange angekündigten Gesetzesentwurfs gerechnet werden darf.

Noch immer werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Straßenaus­baubeiträgen herangezogen.

Die Gründe hierfür sind mannigfaltig und allen bekannt. Wir stellen uns natürlich jetzt die Frage, wie und wann sich daran endlich etwas ändern wird.
Die Förderrichtlinie hat hier ja offensichtlich weder in ihrer ursprünglichen noch in ihrer aktuellen Fassung für befriedigende Abhilfe sorgen können.

Für uns, als Interessengemeinschaft, steht inzwischen fest:
Nur eine rechtsverbindliche gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Straßenbau­beiträge kann hier ausreichend Verlässlichkeit für alle Betroffenen bringen. Eine För­derrichtlinie mit ihrem ohnehin immanenten Empfehlungscharakter reicht da ein­fach nicht aus.

Im Übrigen ist diese Förderrichtlinie zeitlich befristet und mit endlichem Geldmittel ausgestattet. Was passiert danach? Tritt dann der Status quo ante ein und die Städte und Gemeinden werden mit dem (Finanzierungs-)Problem alleine gelassen?
 
Auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Heimat, kommunales Bauen und Digita­lisierung in Düsseldorf am 24.03.2023 darf man daher gespannt sein.
 
Mit freundlichen Grüßen

Die Vertreterinnen der Interessengemeinschaft
 
i.A. Diana Borawski


Gutachten Drucksache: 18/457

Drucksache 17/16774 Förderrichtlinie


Anschreiben Frau Scharrenbach

Anschreiben Herr Wüst