Aktuelles
Pressemitteilung Gesetzentwurf & Danksagung
Die Straßenbaubeiträge werden in NRW abgeschafft!
...wenn auch mit 1,5 Jahren Verspätung.
Als Interessengemeinschaft haben wir Frau Scharrenbach angeschrieben, um uns für ihr Engagement zu bedankt.
Der Gesetzentwurf liegt nun endlich dem Landtag vor und kann in die Beratung gehen, wenn auch mit 1,5 Jahren Verspätung.
In der Vorlage 18/1055 vom 22.03.23 ist aufgelistet, wie viele Anträge bisher eingegangen und bewilligt oder abgelehnt worden sind.
31 Anträge von unterschiedlichen Städten sind abgelehnt worden, sodass auch in den Jahren 2021, 2022 und 2023 noch Anwohnerinnen und Anwohner zahlen mussten. Bei uns im Kreis hat es leider Anwohnerinnen und Anwohner aus Erndtebrück getroffen, die 2022 ihren Beitragsbescheid erhielten und bezahlen mussten. Darüber hinaus hat es diverse Bürgerinnen und Bürger im Ennepetal getroffen und auch die Flutopfer in Schleiden haben ihre Bescheide erhalten und mussten zahlen.
Aus diesem Grund haben wir in unserem Anschreiben erneut eine Frage formuliert, ob es noch eine denkbare Lösung gibt, für die 31 abgelehnten Anträge (und damit Hunderte betroffene Anliegerinnen und Anlieger).
Wir werden die Beratungen im Plenum und im Ausschuss weiterhin verfolgen und hoffen darauf, dass die gesetzliche Abschaffung 2024 eintritt und in NRW niemand mehr Straßenausbaubeiträge bezahlen muss.
Anschreiben Frau Ministerin Scharrenbach
Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,
mit großer Erleichterung haben wir, die Mitglieder der IG Siegen-Wittgenstein für beitragsfreie Straßen, zur Kenntnis genommen, dass Sie am 17.10.2023 den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben und dieser nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wurde.
Viele Betroffene sind nun überglücklich und sehr dankbar, dass Sie den Gesetzesentwurf letztendlich auf den Weg gebracht haben. Wie Sie ja wissen, setzen wir uns, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Interessengemeinschaften in ganz NRW seit Jahren für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW ein.
Wir begrüßen daher Ihren Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Straßenbaubeiträge ausdrücklich. Dieser schafft endlich eine bessere Gerechtigkeit, mehr Fairness und Solidarität, aber auch Chancengleichheit mit Blick auf die anderen Bundesländer. Letztlich dient er so dann auch dem Wohle aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Bei aller Freude über diese Entwicklung bleibt jedoch ein Wermutstropfen:
Nicht alle Betroffenen profitieren vom Inhalt dieses Gesetzentwurfes.
Es gibt eine Reihe besonderer Einzelfälle, die keine Berücksichtigung finden. Beispielsweise sind in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Beitragsbescheide an betroffene Anliegerinnen und Anlieger verschickt worden, weil es entweder an einem Rats- /Gremienbeschluss fehlte oder die Beschlussfassung vor dem 01.01.2018 lag, die Durchführung der entsprechenden Baumaßnahme sowie deren Festsetzungsbescheid aber erst in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erfolgte.
Daher unsere Frage und damit verbundene Bitte:
Sehen SIE fu?r diejenigen Bu?rgerinnen und Bu?rger, die ihren Beitragsbescheid - aus welchen Gru?nden auch immer-erst nach Bekanntgabe der Fo?rderrichtlinie erhalten haben, eine Mo?glichkeit zur Entlastung durch eine Art Ha?rtefallregelung oder a?hnlicher Lo?sung.
Dann wa?re Ihr Gesetzentwurf perfekt.
„Zu wissen, dass Veränderung möglich ist,
und der Wunsch, Veränderungen vorzunehmen,
dies sind zwei große erste Schritte.“
(Dr. hc. Virginia Satir)
Werte Frau Scharrenbach, Sie sind diese beiden großen Schritte mittels Ihres Entwurfs zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz gegangen.
An dieser Stelle möchten wir uns hiermit für Ihren Einsatz und Ihr Engagement von Herzen bedanken und hoffen nun auf einen positiven Ausgang des Verfahrens für alle Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
die Vertreter der Interessengemeinschaft
Diana Borawski, Christa Guardia, Susanne Linde