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Pressemitteilung zur Interessengemeinschaft

Aufgrund der Corona-Vorschriften ist eine öffentliche Vereinsgründung leider nicht so einfach möglich. Dennoch rückt der Straßenausbau immer wieder in den Fokus der Städte und Gemeinden, vor allem, nachdem im April die Förderrichtlinien veröffentlich wurden.
Neue Debatten rund um das Kommunale Abgabengesetz (KAG) wollen wir als Sprecher der Anliegergemeinschaften natürlich trotzdem nicht unkommentiert lassen. Schon nach der Abstimmung im Dezember war klar geworden, dass wir uns im neuen Jahr neu aufstellen müssen und die Planung einer Vereinsgründung rückte in den Vordergrund.

Wegen der Pandemie, die seit März 2020 unser aller Leben beeinflusst, wurde die beabsichtigte Vereinsgründung allerdings erst einmal verhindert, so dass wir aktuell als Interessengemeinschaft „Siegen Wittgenstein FÜR beitragsfreie Straßen“ agieren werden.

Innerhalb dieser Interessengemeinschaft haben wir verschiedene Ansprechpartner in den einzelnen Kommunen, die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger kämpfen und sich für eine landesweite Abschaffung einsetzen werden. Das wird zukünftig das klare Ziel unser Interessengemeinschaft und dann auch später unseres Vereins sein.

Im Dezember 2019 fand die Abstimmung über den Antrag der CDU zur Novellierung des § 8 KAG statt. Mit 100 JA-Stimmen gegen 96 Nein-Stimmen wurde hier ein Gesetz mit lediglich 4 Stimmen Unterschied verabschiedet. Es war sehr wahrscheinlich weder die tatsächliche Meinung der Bürgerinnen und Bürger, noch lag es im Interesse der Allgemeinheit im Land! Es war knapp. Vor allem wenn man bedenkt, dass zwei Landtagsabgeordnete aus Siegen Wittgenstein zunächst für eine Abschaffung plädiert hatten, aber bei der Abstimmung im Landtag offenbar dann ihre Meinung wieder geändert haben. Außerdem gab es zwei Enthaltungen. Der Verkehrsminister, Herr Wüst, hatte sich zudem ebenfalls erst für die Abschaffung ausgesprochen, im Landtag aber später anders abgestimmt. All dies lässt also zumindest vermuten, dass die eigentliche Mehrheitsmeinung für die Abschaffung war.

Im April folgte dann „still und heimlich“, mit dreimonatiger Verspätung, endlich die Veröffentlichung der Förderrichtlinien. Diese Richtlinienweisen weisen viele Fragen auf, die seitens der Regierung bislang nicht abschließend beantwortet wurden. Außerdem wurde eine Stichtagregelung vereinbart, die für die betroffenen Straßenbaumaßnahmen im Kreis Siegen-Wittgenstein bedeutet, dass sie von dem 65 Millionen-Euro-Fördertopf gar nicht profitieren können.

Genau an diesem Punkt möchten wir gerne ansetzen und aktiv werden. Den Betroffenen muss daher bewusst werden, dass eben nicht alle aktuellen Straßenbaumaßnahmen an dem Fördertopf teilhaben werden. Und auch zukünftige Straßenbaumaßnahmen könnten aufgrund der in den Richtlinien festgelegten Befristung aus der Förderung herausfallen.

Die Fördermittel wurden nämlich zunächst nur für ein Jahr in den Haushalt der Landesregierung aufgenommen. Im Dezember 2020 kann darüber neu entschieden werden. Außerdem ist die Beantragung der Fördermittel mit erhöhtem bürokratischem Aufwand verbunden.
Hinzu kommt die finanzielle Mehrbelastung einiger Städte, die mit Abschlagszahlungen oder Ablöseverträgen gearbeitet haben. Dies ist in Zukunft nicht mehr ohne weiteres möglich. Ein Antrag für die Fördermittel kann danach dann nur nach abgeschlossener Baumaßnahme, also wenn die Gesamtabrechnung erfolgt ist, gestellt werden. Bis dahin müssen die Städte erst einmal in Vorleistung treten. Das ist aber nicht in jedem Falle so einfach möglich.

Am 14.05.2020 hat in Bad Berleburg die erste Ausschusssitzung stattgefunden, die sich mit dieser Thematik beschäftigte und es kristallisierte sich heraus, dass in Zukunft wieder Straßenbaumaßnahmen nach den Regelungen des § 8 KAG stattfinden sollen.

Als Interessengemeinschaft werden wir von nun an auf jede Kommune „ein Auge werfen“ und NACHFRAGEN, welche Ratsvertreter auch zukünftig ihre Bürgerinnen und Bürger mit teilweise fünf-stelligen Beitragsbescheiden belasten wollen, bzw. welche Ratsmitglieder vielleicht andere Maßnahmen, eventuell auch ganz ohne direkte Anliegerbeteiligung, in Betracht ziehen würden. Gerade in Pandemiezeiten sollten unseres Erachtens hier ganz neue Schwerpunkte gesetzt werden.

Passend dazu wird in den kommenden Wochen eine erste Anfrage an alle Fraktionsvorsitzenden im Kreis Siegen-Wittgenstein mit der Fragestellung rausgehen, ob Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit Baumaßnahmen entsprechend dem § 8 KAG zu rechnen haben oder nicht.

Die jeweils zugehörigen Stellungnahmen werden anschließend auf unserer Homepage nachzulesen sein.

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen ist es uns wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern anschaulich darzustellen, welche Ratsvertreter weiterhin hohe, zum Teil fünfstellige Beitragsbescheide zu versenden gedenken und welche eher gewillt sind, neue Wege zu gehen und sozialadäquatere Lösungen zu erarbeiten, um ihre Bürger wirklich zu entlasten.

Die Vertreter der Interessengemeinschaft
Diana Borawski, Christa Guardia, Susanne Linde

Pressemitteilung